Tipp zum Standsicherungsnachweis
Wussten Sie, dass die einzige Treppenbauart bei Holztreppen die „Eingestemmte“ ist, die KEINEN Standsicherungsnachweis benötigt. Für alle anderen Treppenkonstruktionen (aufgesattelt, freitragend, Bolzentreppen, wangenlose Konstruktionen, etc.) ist der Standsicherungsnachweis bzw. ein TÜV Gutachten in Deutschland Vorschrift. Lassen Sie sich dies zeigen, damit es bei der Bauabnahme keine bösen Überraschungen gibt.
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